G-BA erweitert Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege

 

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/844/

 


Neue Heilmittelvordrucke ab 1. Januar 2017

 

Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln ändern sich zum 1. Januar 2017. Sie enthalten dann ein zweites Feld für den ICD-10-Code. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben die Vordruckvereinbarung und die Vereinbarung zum Blankoformularbedruckungsverfahren entsprechend angepasst.

Mit der Einführung der neuen Vordrucke zum 1. Januar 2017 werden die alten ungültig und dürfen nicht aufgebraucht werden.

 

                                                                   

 

 

 


 

Mehrwertsteuer

 

Aufgrund einer auf Bundesebene abgestimmten Verwaltungsauffassung, unterliegen ab 01.07.12 bundeseinheitlich Heilbehandlungen u. a. von Podologen der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), soweit diese ohne ärztliche Verordnung durchgeführt werden.


Eine Steuerbefreiung für podologische Leistungen kommt nur noch in Betracht, wenn sie aufgrund einer ärztlichen Verordnung (Rezept / Privat-Rezept) erbracht wird.

Das Bundesministerium hat hierzu am 19.06.2012 eine entsprechende Änderung der Umsatzsteuererlasse verfasst.

Kurzfassung:

  • Anhebung der Preise (ca.) in Höhe des aktuellen vollen MwSt.-Satzes (19%);
  • Es handelt sich um eine ausschließlich steuerlich vorgeschriebenen Vereinnahmung der Mehrwertsteuer;
  • Bei med. Notwendigkeit kann Ihnen Ihr (Haus-) Arzt aber auch ein (Privat-)Rezept erstellen, dadurch wird die Behandlung von der Steuer befreit. (Dies gilt nicht nur für Diabetiker!!!)

 => weitere Infos <=

 


  

 

                                                                                                      Quelle: ZFD - LV Niedersachsen und Bremen e. V.


 

 


 

www.posika.de

www.podologie-in-braunschweig.de

www.fusspflege-braunschweig.de